
Unter der Strukturierung oder Gewichtung versteht man die Zu- und Verteilung der zu erreichenden Punkte in der schriftlichen Prüfung auf die Handlungsfelder 1-4. Dabei ist allerdings zu beachten, dass diese nur Richtwerte angeben und in den Prüfungen geringfügig abweichen können.
Punkteverteilung im Vergleich

Mit der Neugewichtung der Punkteverteilung wurde der bisherige Schwerpunkt, der deutlich auf dem Handlungsfeld 3 lag, deutlich entschärft. Durch die Umverteilung, welche sich im Wesentlichen auf die Handlungsfelder 1 und 4 erstreckt, gewinnen zu Ungunsten dem pädagogischen Anteil die rechtlichen Themen an Bedeutung.
Versuch einer Begründung
Eine offizielle Erklärung wurde noch nicht gegeben. Vermutlich aber könnten folgende Gründe eine Rolle spielen:
- Schaffung von Rechtssicherheit für das Handeln als Ausbilder, da auch der Ausbilder zunehmend mit verschiedenen Gesetzen in der Ausbildung in Berührung und in Konflikt kommt.
- Mit dem eindeutigen Schwerpunkt auf dem Handlungsfeld 3 war es bis zum 01.01.2021 dem Prüfling “auf Lücke” zu lernen:
- Denn mit 50% der in der schriftlichen Prüfung zu erreichenden Bewertungseinheiten war es im Idealfall bereits möglich, die Prüfung zu bestehen.
- Da der Fokus in der praktischen Prüfung ebenfalls auf den Themeninhalten des Handlungsfeld 3 gelegen hat, hätte es sich auch hier analog zur schriftlichen Prüfung verhalten.
Ausblick und Fazit
Mit der Umverteilung der Punkte verschiebt sich auch der Aufwand in der Prüfungsvorbereitung und eine “Vernachlässigung” der eher als trockene Handlungsfelder verschrienene Inhalte würde sich noch gravierender auswirken.
Im Umkehrschluss werden ab jetzt auch die zukünftigen, “eher sachlichen und auf das Recht orientierten” Ausbilder den “pädagogischen” Ausbildern gleichgestellt.
Zwar ist seit jeher der Stoff des Rahmenplans (der AEVO von 2009) prüfungsrelevant, aber spätestens mit dem Jahr 2021 sollte man auf das “Lückenlernen” gänzlich verzichten.