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8. März 2021
Autor: Michael
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Zusammensetzung

Die zuständige Stelle hat nach §4, Abs. 5 AEVO in Verbindung mit den §§ 37,39, 40-42,46 sowie 47 BBiG einen Prüfungsausschuss zu bestellen und einzurichten.

Der Prüfungsausschuss, bestehend aus mindestens drei Prüfern, muss auf dem zu prüfenden Gebiet sachkundig und zum Prüfen geeignet sein. Hierbei übernimmt je ein Gremiumsmitglied die Vertretung der Berufsschule, der Arbeitgeber- sowie der Arbeitnehmerseite (in gleicher Zahl), wobei mindestens 2/3 der gesamten Prüfer durch die Seite der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretung zu stellen sind. Aus der Delegation werden ein Vorsitzender sowie ein Stellvertreter gewählt. Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn 2/3 der Mitglieder, mindestens aber drei, mitwirken.

Die Prüfer werden von der jeweiligen Kammer für maximal fünf Jahre bestellt und sind für ihre ordnungsgemäße Tätigkeit vom Arbeitgeber, sofern keine betrieblichen Gründe dagegensprechen, freizustellen. Für ihre ehrenamtliche Tätigkeit werden sie nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) Abschnitt 4 entschädigt.

Auftrag

Nach §38 BBiG hat der Prüfungsausschuss festzustellen, ob der Prüfling die Fähig- und Fertigkeiten der beruflichen Handlungskompetenz erworben hat.

Werden die Inhalte jenes BBiG-Paragraphen auf die Ausbildereignung übertragen, so gibt der §4 der AEVO den Aufschluss, dass der Prüfling seine Eignung als zukünftiger Ausbilder in der schriftlichen und praktischen AEVO-Prüfung nachweisen muss.

Das Prüfungsgremium überprüft die beruflichen sowie die berufs- und arbeitspädagogischen Fähig- und Fertigkeiten und entsprechende Kenntnisse (Inhalte der Handlungsfelder) sowie das Potential, diese quantitativ und qualitativ vermitteln zu können.

Menschen hinter der Prüfermaske

Es ist kein Geheimnis, dass die Prüfer gestellt werden u. a. folgende Gruppen in grober Einteilung:

  • Gruppe 1: Leitende Beschäftigte und Angestellte oder Ausbilder aus der Wirtschaft, Verwaltung und anderen Bereichen bzw. Branchen
  • Gruppe 2: Lehrkräfte
  • Gruppe 3: Rentner und Pensionäre, welche einen Bezug zur Ausbildung haben
  • Gruppe 4: Kammerangehörige sowie Dozenten, welche auf die AEVO-Prüfung vorbereiten
  • Gruppe 5: Selbstständige und Unternehmer
  • Gruppe 6: Interessierte

Gemein haben diese Personengruppen, dass sie indirekt oder direkt mit dem AVEO-Rahmenplan in Verbindung stehen. Sie haben entweder den AdA-Schein selbst erfolgreich abgelegt oder unterrichten dessen Inhalte in den Vorbereitungskursen.

(Zukünftige) Herausforderungen für die Kammern

Nach meiner Bewertung stehen die Kammern vor den zunehmenden Herausforderungen

  • geeignete Prüfer zu generieren und zu halten und zudem
  • eine ordnungsgemäße und faire Bewertung der demonstrierten Leistungen zu gewährleisten.

Bezugnehmend auf die obige Auflistung der verschiedenen Gruppen ist und wird es wohl immer schwieriger, geeignete Prüfer aus den Gruppen zu generieren, denn

  • Gruppe 1 ist oftmals aus beruflichen (bspw. räumliche Distanz oder Arbeitspensum) oder betrieblichen (bspw. Unabkömmlichkeit aufgrund fehlender Vertretung) Gründen kaum oder sehr eingeschränkt verfügbar
  • Aus der zweiten Gruppe fühlen sich wohl nur die Berufschullehrer, welche überhaupt erst einen Bezug zur Ausbildung haben, angesprochen. Sowohl die Unabkömmlichkeit im regulären Schulbetrieb als auch der bereits bestehende Arbeitsaufwand (bspw. Unterrichtsvorbereitung, Korrekturen oder Konferenzen) schrecken eher von einem zusätzlichen Engagement ab.
  • Expertise und langjährige Erfahrung ermöglichen es dem Altersruhestand Transferleistungen zu erbringen und vor dem Hintergrund ihrer eigenen Tätigkeit zu prüfen. Jedoch nimmt diese Anzahl auch unter Berücksichtigung des demographischen Wandels eher ab als zu. Auch gehören jene aufgrund des Alters zu der Risikogruppe, welche durch das Covid19-Virus und dessen infektiöse Auswirkung auf den Menschen besonders gefährdet sind.
  • Während meiner jahrelangen Prüfertätigkeit habe ich noch keinen “Kammeraner” in einer Prüfung gesehen. Vermutlich, weil auch diese nicht abkömmlich sind. Nur große Kammern können es sich finanziell und angebotstechnisch leisten, Dozenten fest anzustellen. Die allermeisten sind freiberuflich selbstständig.
  • “Wer wenig zahlt, bekommt eben nicht die besten Arbeitskräfte.” (Bettina Blaß) Mit dieser Aussage kommen wir nun zu den Selbstständigen und selbstständigen Unternehmern bzw. Freiberuflern, wie die allermeisten Dozenten, welche auf Honorarbasis unterrichten. Da im Allgemeinen das Honorar für Dozenten eher als schlecht einzuordnen ist, kann die ehrenamtliche Aufwandsentschädigung den finanziellen Verlust nicht kompensieren, so dass diese, in Stoff Stehenden alternative Aufträge zum Geldverdienen bevorzugen. Im Umkehrschluss ist die Aufwandsentschädigung für viele Unternehmer, welche nicht unternehmerisch auf dem Feld der Ausbildung tätig sind, keine wirkliche Kompensation für den Verlust, den sie durch ihre Abwesenheit von ihrem Unternehmen verzeichnen. Denn man muss auch bedenken, dass mit deren Unternehmen der jeweilige Lebensunterhalt erwirtschaftet werden muss. Somit ist auch die Gruppe 5 relativ ausgedünnt.
  • Die Gruppe der Interessierten umfasst all diejenigen, welche zwar Spaß daran haben, sich mit der Ausbildung zu beschäftigen, aber das Prüfen eher als willkommene Abwechslung ansehen, ab und zu dem Betreib tageweise fern bleiben zu können.

Mögliche Gegenmaßnahmen der Kammern

Um das Fehl der Prüfer kompensieren zu können, stehen den Kammern, wie im zweiten Handlungsfeld beschrieben, viele Wege offen. Das könnten zum Beispiel sein:

  • Appell der Kammern an die jeweiligen Mitglieder auf Veranstaltungen oder in speziellen Publikationen, geeignetes Personal für Prüfungen frei zu stellen
  • Werbung auf den eigenen Internetauftritten
  • Schaffung von Interesse durch finanzielle Anreize, sprich: einer höheren Aufwandsentschädigung
  • Werbung in den Vorbereitungskursen unter den Leistungs- und Abschlussbesten
  • Bedarfsverringerung durch Digitalisierung und Online-Prüfungen

Mögliche Entwicklung und Ausblick

Zunächst muss an dieser Stelle gesagt sagt sein, dass die AVEO-Prüfer, welche ich kennenlernen durfte, nicht nur mit Leib und Seele ihre Funktion als Prüfer wahrnehmen, sondern auch ein Augenmerk auf qualitative Prüfungen legen.

Dennoch sollte man für die Zukunft das Szenario nicht außer Acht lassen, dass sich die AEVO-Prüfung zunehmend verschult wird. Durch den Wegfall oder Ausbleiben der erfahrenen und aus der Wirtschaft Stammenden oder mit der betrieblichen Ausbildung Verbundenen öffnet sich das Betätigungsfeld für die Interessierten, welche zu oft weder Erfahrung im Ausbilden oder nur das theoretische Wissen aus der eigenen AEVO-Prüfungsvorbereitung haben.

Schulungen und Weiterbildungen für Prüfer sind ein Schritt, um das Fehl kompensieren oder ausgleichen zu können. Viel wichtiger ist aber, dass sich vor allem die Führungsetagen aus der Großindustrie ihrer Verantwortung bewusstwerden und diese auch übernehmen zu tragen: Hier sehe ich die Wirtschaft per se in der Pflicht, geeignetes Prüfpersonal aus den eigenen Reihen zu generieren und entsprechend dem Bedarf auch freizustellen. Es zeugt ebenfalls von Interesse und Wertschätzung den Prüflingen gegenüber.

Dieser konstruktive und effektive Weg, der einzelnes Personal für ein paar wenige Termine im Kalenderjahr zur Verfügung stellen würde, hätte neben dem Beibehalten des praktischen Bezugs auch den Nebeneffekt des Verbindungshaltens zu der entsprechenden Kammer. Das Unternehmen hat quasi “skin in the game” und einen direkten Einfluss auf die Weiterbildung. Man weiß ja zudem nie, welche Vorteile eine solche wechselseitige Beziehung einmal haben könnte…

Fazit:

Das Prüfergremium hat den Auftrag, anhand der zu bewertenden Präsentation sowie dem Fachgespräch festzustellen, ob der Kandidat die fachlichen Grundvoraussetzungen für den zukünftigen Ausbilder erfüllt.


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