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Grundlegendes

Die praktische Prüfung findet in der Regel meist nach der schriftlichen Prüfung statt. Diese gliedert sich wiederum in zwei Abschnitte von je rund 15 Minuten Dauer und werden zu je 50% auch gleich gewichtet:

  • Praktische Unterweisungsprobe oder Präsentation und das
  • An- und abschließende Fachgespräch

In der praktischen Unterweisungsprobe wird eine Ausbildungssituation nachgestellt oder eine Ausbildungseinheit einem Gremium in Form einer Präsentation vorgestellt. Die jeweilige Darbietung wird anhand eines Prüfungsbogens bewertet. Das zu behandelnde Thema sowie die Ausbildungsmethode können dabei frei gewählt werden.

Im darauffolgenden Fachgespräch werden auf die vorhergehende Unterweisung bezogene Fragestellungen erörtert bzw. beantwortet. Die maximal zu erreichenden Punkten im Fachgespräch werden auf die gestellten Fragen verteilt und gemäß des Prüfungsgremiums vergeben.

Die jeweiligen Leistungen und Bewertungen werden in einem Prüfprotokoll schriftlich festgehalten.

Die praktische Prüfung gilt als bestanden, wenn 50% oder mehr der möglichen Punkte erreicht wurden.

Unter der "Präsentation" versteht man einen medienunterstützen Vortrag über eine berufstypische Ausbildungssituation.

Der Präsentationsinhalt wird nicht an eine Gruppe von Auszubildenden, sondern an ein Gremium, wie bspw. dem Betriebsrat, gerichtet. Folgerichtig ist es daher das Ziel, die Umsetzung (das WIE) eines Themas darzustellen und das Vermitteln von Lern- oder Lehrinhalten (das WAS).

ODER

Cell

Unter der "Unterweisung" versteht man die modellhafte Simulation einer berufstypischen Ausbildungssituation.

Der Präsentationsinhalt ist die direkte und praktische Umsetzung einer Ausbildungssituation mit dem Fokus auf dem Auszubildenden sowie der Methodik und Didaktik.

Die praktische Prüfung

Das schriftiche Unterweisungskonzept

In Vorbereitung auf die praktische Prüfung muss ein Konzept über die Ausbildungssituation angefertigt werden. Dieser schriftliche Entwurf muss zu einem von der Kammer vorgegebenen Termin sowie am Tag der praktischen Prüfung dem Prüfungsausschuss vorgelegt werden.

Der Tatsache geschuldet, dass man auf den verschiedensten Wegen an ein solches bereits angefertigtes Dokument gelangen kann, wird diese Arbeit nicht mehr benotet. Die Arbeit fließt folgerichtig auch nicht (mehr) in die Teilnote der praktischen Prüfung ein. Dementsprechend dient sie dem Prüfungsausschuss nur noch als obligatorische Handreichung und zur Orientierung.

Vor der Prüfung

Nach der Anmeldung zur praktischen Prüfung wird man von der Kammer mit entsprechendem Vorlauf zum Prüfungstermin einbestellt. Für den Fall, dass der Prüfungsraum im Einladungsschreiben nicht vermerkt ist, so ist dieser spätestens am Prüfungstag ausgeschrieben und in der Regel auch direkt als solcher gekennzeichnet.

Es ist an dieser Stelle angeraten, einen ausreichenden Zeitpuffer einzuplanen. In Abhängigkeit des Unterweisungs- oder Präsentationsthemas dient diese Zeit nämlich auch der Vorbereitung des zu Präsentierenden sowie der mentalen Prüfungsvorbereitung.

Einige Kammern stellen im Wartebereich fahrbare Tische zur Verfügung. Diese Tische sind dafür angedacht, dass der Prüfling zeitintensivere Aufbauten bereits im Vorfeld der Prüfung erledigen kann, so dass der Wagen in der offiziellen Vorbereitungszeit nur noch in den Prüfungsraum geschoben werden muss und letzte Handgriffe für kleine Korrekturen angewandt werden müssen. Die somit gewonnene Zeit kommt dem Ablaufplan der Prüfung sowie den folgenden Prüflingen zugute.

Die Durchführung

Bevor man offiziell zur Prüfung vom Prüfungsgremium begrüßt und der offizielle Formalakt durchgeführt wird, hat man in der Regel ein Zeitfenster von rund 5 Minuten, um seine Vorbereitungen und die letzten Maßnahmen abzuschließen. Diese Zeit kann auch genutzt werden, um letzte organisatorische oder den Ablauf betreffende Fragen zu stellen.

Eine solche Frage wäre, ob ein Konzeptpapier mit dem „Roten Faden“ sowie entsprechenden Stichpunkten als Gedächtnisstütze und Hilfsmittel verwendet werden darf.

Meist wird der Prüfling gebeten, dem Prüfungsausschuss zu erkennen zu geben, dass man die Vorbereitungen abgeschlossen hat und die Prüfung beginnen kann. Die Prüfer stellen dies meist noch einmal offiziell durch die entsprechende Frage nach dem Abschluss der Vorbereitung sicher, um den formal-juristisch dem Protokoll zu folgen.

Die offizielle Begrüßung und Einleitung zur offiziellen Prüfung ist in Gänze nicht geregelt und kann daher von Ausschuss zu Ausschuss unterschiedlich sein. Elementarer und vorgegeben sind aber folgende formal-juristischen Schritte:

  • Identitätsprüfung durch Vorlage oder Vorzeigen eines amtlichen Ausweisdokumentes
  • Die Frage, ob man sich gesundheitlich in der Lage fühlt, die Prüfung abzulegen
  • Verschwiegenheitsbelehrung über die nicht-öffentliche Prüfung und deren Inhalte

Mit dem Abschluss der Belehrung wird man gebeten, sofern noch nicht geschehen, das schriftliche Unterweisungs-konzept dem Ausschuss zu übergeben.

Mit einem eindeutigen Signal oder Zeichen beginnt dann auch schon die Uhr zu ticken und die Prüfungszeit läuft.

In der Vorbereitung auf die praktische Prüfung steht es dem Prüfling frei, zwischen einer theoretischen Präsentation und einer praktischen Demonstration zu wählen und sich gezielt darauf vorzubereiten:

Das Fachgespräch

Das Fachgespräch ist der dritte und somit auch letzte Prüfungsblock, welcher unmittelbar an die praktische oder theoretische Darbietung anschließt. In diesem Fachgespräch stellen die Prüfer auf die vorangegangene Präsentation bezogene Fragen, die es als Prüfling gilt, bestmöglich zu beantworten.

Nach der Beantwortung der letzten Frage wird der Prüfling aus dem Raum vor die Tür gebeten, damit das Gremium die demonstrierten Leistungen bewerten und ein finales Urteil fällen und festlegen kann. Die Prüfung wird zuvor als offiziell für beendet erklärt.

Nach dieser Beratschlagung wird der Prüfling erneut in den Prüfungsraum gebeten und bekommt mitgeteilt, ob er bestanden hat oder nicht. Einzelne Bewertungen oder Kritiken werden nicht bekannt gegeben oder geäußert.

Im letzten Schritt bereitet der Prüfling die Prüfung nach, indem er seine mitgebrachten Materialien einpackt und den Prüfungsplatz ordentlich hinterlässt.

Das Prüfungsende

Nach der Beantwortung der letzten Frage wird der Prüfling aus dem Raum vor die Tür gebeten, damit das Gremium die demonstrierten Leistungen bewerten und ein finales Urteil fällen und festlegen kann. Die Prüfung wird zuvor als offiziell für beendet erklärt.

Nach dieser Beratschlagung wird der Prüfling erneut in den Prüfungsraum gebeten und bekommt mitgeteilt, ob er bestanden hat oder nicht. Einzelne Bewertungen oder Kritiken werden nicht bekannt gegeben oder geäußert.

Im letzten Schritt bereitet der Prüfling die Prüfung nach, indem er seine mitgebrachten Materialien einpackt und den Prüfungsplatz ordentlich hinterlässt.

Was die Prüfer sehen wollen

Wenn auch die folgenden Auflistungen einen ersten Überblick zu einigen Prüfungskriterien bieten, so kann aus diesen keinen Rückschluss auf die einzelnen Bewertungen geben und dienen daher nur der Information.

Da kein bundeseinheitlicher Bewertungsbogen, bspw. der DIHK, existiert, legen die einzelnen Kammern ihre Schwerpunkte sowie Bewertungsparameter in Eigenverantwortung selbst fest. Einige Inhalte überschneiden sich aber oder sind identisch.

  • Unterweisungsprobe

  • Präsentation

Bei der Durchführung einer Ausbildungssituation werden u. a. folgende Kriterien bewertet:

  • Nennung des Themas, Beschreibung des Praxisbezugs / Kontext, Absicht und Ziel
  • Anknüpfen der Ausgangssituation an vorhandene Vorkenntnisse
  • Wahl und Umsetzung der Ausbildungsmethode sowie die Vorgehensweise
  • Anwendung der eingesetzten Mittel, Medien und Materialien
  • Feststellung und Sicherung des Lernfortschritts
  • Einhaltung von Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutzes, Umweltschutzes, Datenschutzes, u. ä.
  • Kommunikation und Motivation
  • Erfolgskontrolle und Wissenssicherung
  • Abschluss mit Feedback, Ausblick, etc.

Themen für die Unterweisungsprobe

Erfahrungsgemäß ist es für den Prüfungsausschuss nicht relevant, welches Thema für die praktische Unterweisungsprobe durch den Prüfling gewählt, vorbereitet und durchgeführt wird. Es kommt viel mehr darauf an, dass die Prüfer erkennen, dass man sich nicht nur mit dem Prüfungsthema auseinandergesetzt hat, sondern die wesentlichen Inhalte wiedergibt sowie als potentieller zukünftiger Ausbilder auftritt.

Dennoch soll an dieser Stelle gesagt sein, dass es durchaus von den Prüfern, die zum xten Mal ein Gewinde in ein Metallstück geschnitten oder den Wareneingang überprüft haben, positiv angesehen wird, wenn man nicht nur eine „0815-Unterweisung von der Stange“ wählt, sondern sich Gedanken über eine weniger gebräuchliche Alternative gemacht hat.

Bei der Wahl des Themas sollte man sich aber dennoch bewusst sein, dass die Vorbereitung unmittelbar vor Prüfungsbeginn auch Zeit in Anspruch nimmt. Die Zeit, welche einem zum Vorbereiten eingeräumt wird, kann durchaus auf 5 Minuten begrenzt sein und damit knapp ausfallen. Ebenfalls sollte die Unterweisung sich zwingend an die vorgegebenen 15 Minuten orientieren und nicht wesentlich über- oder unterschreiten.

Die folgende Auflistung soll Möglichkeiten einer Themenauswahl für eine Unterweisung aufzeigen. Die Unterteilung ist nicht endgültig und hat durchaus Überschneidungen mit anderen Ausbildungsberufen:

Architektur, Design und Konstruktion

(Bauzeichner, Techn. Produktdesigner, Techn. Systemplaner)

  • Falttechniken von Bauplänen
  • Anfertigen bzw. Übertrag von Elementen in einen Bauplan

Automobilbranche

(Kfz-Servicemechaniker, Kfz-Mechatroniker, Automobilkaufmann)

  • Messung der Dichte von Frostschutz
  • Wechsel einer defekten Birne eines Blinkers
  • Messung Profiltiefe Kfz-Reifen
  • Fachgerechte Anwendung eines Drehmomentschlüssels

Banken, Finanzen und Versicherungen

(Bauzeichner, Techn. Produktdesigner, Techn. Systemplaner)

  • Falttechniken von Bauplänen
  • Anfertigen bzw. Übertrag von Elementen in einen Bauplan

Büromanagement und Verwaltung

(Steuerfachangestellter, Kaufmann für Büromanagement, Kaufmann im Gesundheitswesen, Fachangestellter für Arbeitsmarktdienstleistungen)

  • Posteingang kontrollieren
  • Postausgang kontrollieren
  • Sachliche Prüfung einer Rechnung
  • Frankierung von Briefen und anderen Postsendungen
  • Benutzung eines bürotypischen Gerätes, wie z. B. Laminiergerätes oder Aktenvernichters
  • Ausfüllen von Anträgen
  • Anlegen einer Personalakte
  • Erstellen einer Urlaubskartei
  • Zusammenstellen von Werbe- und Informationssendungen
  • Vorgehen bei Kundentelefonaten
  • Speichern von Telefonnummern im Telefon
  • Anlegen von Serienbriefen in MS Word
  • Wechsel einer Druckerpatrone
  • Erstellen eines MS Excel Diagramms
  • Bestellung von Büromaterialien

Chemie, Pharmazie und Medizin

(Chemielaborant, Chemikant, (Zahn-) Medizinischer Fachangestellter, Arzt, Physiotherapeut)

  • Bestimmung von pH-Werten
  • Herstellung von Lösungen nach einer Berechnung
  • Pipettieren
  • Desinfektion von Händen
  • Messen von Blutdruck und Puls
  • Anlegen einer Krankenakte
  • Blutentnahme (!)
  • Vorbereiten einer Infusion
  • Anlegen eines Verbandes
  • Radioaktive Röntgenstrahlung und Strahlenschutz

Groß- und Einzelhandel und Logistik

(Fachlagerist, Kaufmann für Groß- und Außenhandel, Kaufmann im Einzelhandel, Verkäufer)

  • Überprüfung Wareneingang
  • Vorbereiten Warenversand
  • Aufbau eines mobilen Mobiliars, bspw. Babyreisebett
  • Etikettierung und Einräumen neuer Ware
  • Behandlung von Reklamationen
  • Erstellen einer Rechnung
  • Erstellen eines Kassenberichtes
  • Verpacken von Waren (auch als Geschenk)
  • Verfahren zur Erstellung von Gutscheinen
  • Verwendung von Preisauszeichnern, Prägegeräten und anderen Beschriftungsgeräten
  • Auszeichnung in einem Kundenstopper / Preistafel
  • Klingenwechsel bei einem Teppichmesser
  • Ausfüllen eines Frachtbriefes

Handwerk

(Elektroniker, Klempner, Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik)

  • Anbringen und Anschluss eines Lichtschalters
  • Anbringen eines Schutzkontaktsteckers
  • Wechsel eines Leuchtmittels in einer Lampe
  • Biegen und Montage von Rohren
  • Verschweißen oder Verkleben von Schweißbahnen

Holz- oder Metallverarbeitung

(Zerspanungsmechaniker, Metallbauer, Tischler, Zimmerer)

  • Kontrolle von Bohrungen mit Messschieber
  • Gewinde schneiden
  • Wechsel der Trennscheibe einer Flex
  • Wechsel eines Hobeleisens
  • Wechsel eines Sägeplattes
  • Wechsel des Futters einer Bohrmaschine
  • Feilen von Holz- oder Metallstücken
  • Einlegens einer Fettkartusche in eine Hebelfettpresse
  • Kalibrierung von Messinstrumenten
  • Anreisen und Körnung von Bohrungsmitteln
  • Sägen mit einer Handbügelsäge

Hotel- und Gastgewerbe

(Hotelfachmann, Restaurantfachmann, Koch, Konditor, Fachkraft für (System-) Gastronomie)

  • Falttechniken von Servietten
  • Falttechniken von Handtüchern
  • Eindecken eines Tisches
  • Öffnen einer Flasche Wein
  • Tragetechniken zum Servieren von Tellern
  • Touchieren von Gemüse oder Obst
  • Zubereitung eines Burgers oder Salates
  • Aufschneiden eines Kuchens
  • Ringbindung einer Speisekarte

Informationstechnologie und Medien

(Fachinformatiker, Informatikkaufmann, Informationselektroniker)

  • Einführung in Programmiersprache, z. B. HTML
  • Wechsel einer Festplatte in einem Desktop-PC
  • Wechsel eines Akkus in einem Telefon
  • Wechsel einer SIM-Karte eines Mobiltelefons

Landschafts- und Gartenbau, Floristik und Forstwirtschaft

(Gärtner, Florist, Forstwirt)

  • Wechsel der Kette einer Motorsäge
  • Zuschneiden von Stecklingen
  • Binden eines Blumenstraußes
  • Zuschneiden von Blumen

Weiterführende Informationen

Für den praktischen Prüfungsanteil werden gerne die Synonyme verwendet: Ausbildungsprobe, Ausbildungssimulation, Unterweisung, Unterweisungsprobe, praktische Durchführung

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